Der Brauchbarkeitskurs

Der Brauchbarkeitskurs soll den Jagdhund und den Führer auf die Arbeiten vor und nach dem Schuss vorbe- reiten. In diesem ca. 3-monatigen Lehrgang werden Appell, Verhalten am Stand, Leinenführigkeit, Schweiß- arbeit, Verhalten am Stück, Verlorenbringen von Hase oder Kanin, Verlorenbringen von Federwild und die Wasserarbeit vermittelt und gefestigt.

Der Brauchbarkeitskurs wird mit dem ablegen der Brauchbarkeitsprüfung beendet. Durch das Bestehen dieser Prüfung erfüllt Ihr Hund die gesetzlichen Anforderungen um als „brauchbarer Jagdhund“ im Jagdbe- trieb zu gelten.

Zum Kursbeginn sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ahnentafel im Original und eine Kopie davon
  • Anmeldung
  • Impfpass
  • Leine und Pfeife
  • Apportierbock

 

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Prüfungsfächer vor dem Schuss (Gehorsamsfächer)

a) Appell

Den Appell hat der Hund ohne Wildberührung dadurch zu beweisen, dass er dem Führer auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen Folge leistet. Bei der Prüfung wird der Führer aufgerufen. Nach Weisung schnallt er seinen Hund. Dieser darf sich längere Zeit der Einwirkung seines Führers nicht entziehen. Der Führer lässt ihn einige Minuten frei laufen und gibt dabei auf Zuruf des Obmanns einen Schuss und bei Bedarf einen weiteren Schuss ab. Der Hund soll möglichst unbeeindruckt weitersuchen. Nach Feststellung der Schussfestigkeit ist der Hund erst nach Aufforderung wieder anzuleinen. Handscheue, schussscheue und hochgradig schussem- pfindliche Hunde scheiden aus.

b) Verhalten am Stand
c) Leinenführigkeit
Fach 3 a: Down bei der Suche (wahlweise zum Fach 3)

Prüfungsfächer nach dem Schuss

a) Rotfährten

Bei der Prüfung auf der Rotfährte muss der Hund eine 300m lange Riemenarbeit bis zum Stück leisten.  Totverbellen und Totverweisen werden auf der BP nicht geprüft.  Die Riemenarbeit ist mit gerechter Schweißhalsung und mindestens 6m langem, voll abgedocktem Schweiß- riemen oder entsprechender Leine durchzuführen.  Bei der Riemenarbeit müssen die drei Prüfer dem Hund folgen. Der Hundeführer darf den Hund vorüber- gehend anhalten oder ablegen, um selbst nach Schweiß zu suchen. Er darf den Hund auch durch Vor- oder Zurückgreifen oder sonstige gerechte Hilfen unterstützen.  Nur in diesen Fällen sollen die Prüfer stehenbleiben, niemals aber dürfen sie warten, wenn sie feststellen, dass der Hund von der Fährte abgekommen ist, ohne dass es der Führer merkt. Vielmehr sollen die Prüfer auch in einem solchen Fall dem arbeitenden Hund folgen. Ist der Hund mehr als etwa 60m von der Fährte abgekommen, ohne dass der Hundeführer ihn entsprechend korrigiert, rufen die Prüfer den Hundeführer zurück, damit dieser seinen Hund neu anlegen kann.  Der Hund darf zweimal zurückgenommen und neu angelegt werden. Korrigiert der Hundeführer seinen abge- kommenen Hund innerhalb der Entfernung von etwa 60m, gilt dies nicht als neues Anlegen.

b) Verhalten am Stück
c) Verlorenbringen von Hasen oder Wildkaninchen auf der Schleppe
d) Verlorenbringen von Federwild
e) Wasserarbeit
f) Anforderungen bei den Schleppen- und Wasserarbeiten